Mitgliedschaft
Mitglied werden
Mitglied im Handwerker- und Gewerbeverein Ketsch e.V. werden: wer dazugehört, was die Mitgliedschaft kostet, wie der Antrag läuft und was Sie als Mitglied erwartet.

Auf einen Blick
Wer Mitglied werden kann
Mitglied werden können selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer aus Handwerk, Handel, Dienstleistung, Gastronomie und freien Berufen, dazu leitende Angestellte dieser Betriebe.
Aufnahmeantrag stellen
Sie stellen einen Aufnahmeantrag beim Verein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Was Sie davon haben
Austausch mit den Betrieben aus Ketsch, eine Stimme gegenüber Gemeinde und Schulen und ein Eintrag im Verzeichnis.
Hier steht, wer Mitglied werden kann, was es kostet und wie der Antrag läuft.
Wer Mitglied werden kann
Mitglied werden können selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer aus Handel, Gewerbe, Industrie und freien Berufen, dazu leitende Angestellte dieser Betriebe. Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistung und Gastronomie sind gleichermaßen willkommen.
Was es kostet
Der Jahresbeitrag beträgt 30 Euro. Die Höhe legt die Mitgliederversammlung fest.
So läuft die Aufnahme
- Antrag stellen. Richten Sie Ihren Aufnahmeantrag an den Vorstand, per E-Mail an info@gewerbeverein-ketsch.de oder per Post an die Vereinsanschrift auf der Seite Kontakt.
- Der Vorstand meldet sich bei Ihnen und bespricht alles Weitere.
Was Sie als Mitglied erwartet
- Mitreden und mitentscheiden. Sie können an den Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen, wählen und sich wählen lassen. Einmal im Jahr lädt der Vorstand zur Jahreshauptversammlung ein.
- Austausch mit anderen Betrieben. Im Verein treffen sich Handwerk, Handel und Dienstleistung aus Ketsch. Der Austausch von Informationen und Erfahrungen steht im Mittelpunkt.
- Leistungsschau. Bei der Leistungsschau 2026 erhielten Mitglieder 25 Prozent Nachlass auf die Standpreise. Die Bedingungen für die nächste Schau legt der Verein neu fest.
- Ihr Betrieb im Verzeichnis. Auf dieser Website zeigt der Verein seine Mitgliedsbetriebe, alle im gleichen Aufbau. Text und Angaben Ihres Eintrags stimmen wir mit Ihnen ab.
Gut zu wissen
Betriebsübergabe, Geschäftsaufgabe und Austritt regelt die Satzung. Sie erhalten sie beim Vorstand, und Fragen zur Mitgliedschaft beantworten wir gern: info@gewerbeverein-ketsch.de.
